Die neuesten Änderungen im Wohnraummietgesetz 2025 – was Eigentümer und Mieter wissen müssen

· · Marktaktuelles

Das Gesetz ändert sich – sind Sie vorbereitet?

Wenn Sie eine Wohnung vermieten oder in 2025 vermieten möchten, sollten Sie wissen, dass das Wohnraummietgesetz erneut aktualisiert wurde. Die neuen Änderungen bringen wesentliche Neuerungen für beide Seiten – sowohl für Vermieter als auch für Mieter. Ziel sind ein transparenterer Markt und ein besserer Schutz aller Beteiligten.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen, die Sie kennen müssen, wenn Sie eine Immobilie vermieten.

1. Verpflichtende Anmeldung von Vermietung und Verträgen

Bisher haben viele Vermieter die Anmeldung der Vermietung umgangen. Das neue Gesetz verschärft die Regeln:

  • Alle Mietverträge müssen innerhalb von 8 Tagen bei der Steuerverwaltung angemeldet werden.
  • Bei Nichtanmeldung sind Geldstrafen von bis zu 5.000 € vorgesehen.
  • Ein angemeldeter Vertrag ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten (wie Steuererleichterungen oder Rechtsschutz).

SEO-Hinweis: Wohnungsvermietung anmelden 2025, Vertragsanmeldung Steuerverwaltung

2. Mindestmietdauer für Steuererleichterungen

Wenn Sie eine Steuererleichterung nutzen möchten (z. B. einen niedrigeren Einkommensteuersatz auf Mieteinnahmen), schreibt das neue Gesetz Folgendes vor:

  • Die Mindestvertragsdauer muss 12 Monate betragen.
  • Für Verträge mit kürzerer Laufzeit gilt die Erleichterung nicht; sie unterliegen dem regulären Steuersatz.

Damit soll eine stabilere und langfristigere Vermietung gefördert werden.

3. Begrenzung von Mieterhöhungen

Bei Vertragsverlängerungen oder dem Abschluss eines neuen Vertrags mit demselben Mieter gilt:

  • Die Miete darf um nicht mehr als 10 % jährlich erhöht werden, es sei denn, es wurden erhebliche Investitionen oder Renovierungen vorgenommen.
  • Dies gilt nur für regulierte langfristige Mietverhältnisse, nicht für touristische Vermietung.

SEO-Hinweis: Mietpreiserhöhung 2025, maximale Mieterhöhung

4. Stärkere Mieterrechte

Das Gesetz definiert präziser:

  • Kündigungsfristen
  • Pflichten des Vermieters bei Reparaturen und Instandhaltung
  • Das Recht des Mieters auf ungestörte Nutzung der Wohnung ohne „unangekündigte Besuche“

Das ist besonders wichtig für junge Menschen und Familien, die Sicherheit bei langfristiger Miete suchen.

5. Touristische Vermietung unter strengerer Beobachtung

Private Wohnungsvermieter, die von langfristiger auf kurzfristige Vermietung umsteigen:

  • Müssen ihr Objekt als touristische Unterkunft angemeldet haben
  • Müssen die Kategorisierungsanforderungen erfüllen (bei „Airbnb-Apartments“ oft vernachlässigt)

Die Steuerverwaltung und die Tourismusverbände arbeiten 2025 intensiv zusammen und nutzen fortschrittliche Tools zur Aufdeckung nicht registrierter Vermietung.

SEO-Hinweis: Airbnb-Gesetz Kroatien 2025, Apartment anmelden

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie Vermieter sind, bedeuten die neuen Änderungen für Sie:

  • Sie müssen bei Dokumentation und Steuern auf dem aktuellen Stand sein
  • Langfristige Vermietung wird sicherer, aber auch strenger reguliert
  • Transparenz ist keine Option mehr, sondern eine Notwendigkeit

Wenn Sie Mieter sind, schützt Sie das Gesetz mehr denn je:

  • Sie haben Anspruch auf einen planbaren Preis
  • Sie können die vereinbarten Konditionen, Reparaturen und Ihre Ruhe einfordern
  • Sie müssen keine Angst vor einer „Kündigung über Nacht“ haben

Fazit – das Ende der Grauzone bei der Wohnungsvermietung?

Das Jahr 1 bringt einen deutlichen Wandel in der Mietkultur in Kroatien. Auch wenn einige Vermieter mit den verschärften Bedingungen unzufrieden sind, bringt dies langfristig einen sichereren, besser planbaren und faireren Markt.

Wenn Sie unsicher sind, wie sich das Gesetz auf Ihr Mietverhältnis auswirkt – ob Sie vermieten oder eine Wohnung suchen –, kann unser Team Ihnen helfen. Wir verfolgen alle gesetzlichen Änderungen, arbeiten mit Juristen zusammen und bieten Beratung für eine sichere Vermietung – ohne Überraschungen.

Weiterführende Links